4. November 2020

Die ideale Ausstattung für Ihren mobilen Arbeitsplatz

Egal ob die Mitarbeiter einen Homeofficeplatz oder einen mobilen Arbeitsplatz benötigen, er muss gut ausgestattet sein, damit entspannt und effektiv gearbeitet werden kann.
Vielen fehlt jedoch die ideale Ausstattung für das Homeoffice. Wir klären auf, wie Sie Ihr Homeoffice perfekt einrichten und was Sie beachten sollten.

80 Prozent der Mitarbeiter könnten im Homeoffice arbeiten

Egal ob die Mitarbeiter einen Homeofficeplatz oder einen mobilen Arbeitsplatz benötigen, er muss gut ausgestattet sein, damit entspannt und effektiv gearbeitet werden kann. Doch was genau war noch mal der Unterschied zwischen Homeoffice und Telearbeit oder mobilem Arbeiten?

Homeoffice ist laut Arbeitsstättenverordnung die ortsgebundene Arbeit von zu Hause aus. In der Verordnung werden klare Vorgaben gemacht, wie der fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplatz im Privatbereich auszusehen hat. Zudem werden die Homeofficevereinbarungen wie Tage und Zeiten meist im Arbeitsvertrag festgehalten.

Mit Telearbeit, mobilem Arbeiten oder auch Mobile Office ist gemeint, dass die Arbeit zeitweise an beliebigen Orten außerhalb des Unternehmens erledigt wird. Hierfür gibt es keine klar definierten Gesetze. Wenn Ihr Mitarbeiter jedoch häufig von zu Hause aus arbeitet, sollten dennoch die Vorgaben für Bildschirmarbeitsplätze beachtet werden.

Da bei beiden Varianten den Mitarbeitern das Arbeiten von zu Hause aus so gut wie möglich gestaltet werden sollte, wählen wir in diesem Beitrag das Wort „Homeoffice“ als Synonym für beide Varianten.

Denn ob Homeoffice oder mobiles Arbeiten – in Zeiten von Corona ist der Anteil derer, die nicht im Büro gearbeitet haben, um 20 Prozent gestiegen, auf rund 60 Prozent der Belegschaft aller befragten Unternehmen*. Laut Umfrage könnten theoretisch 80 Prozent der Mitarbeiter in Unternehmen von zu Hause aus arbeiten. Vielen fehlt jedoch die ideale Ausstattung für das Homeoffice. Wir klären auf, wie Sie Ihr Homeoffice perfekt einrichten und was Sie beachten sollten.

Was Sie für Ihre Homeoffice-Ausstattung benötigen

Wenn die Anschaffung von Hardware-Ausrüstung für viele Mitarbeiter im Homeoffice ansteht, kann das für ein Unternehmen teuer werden. Um diese enormen Ausgaben auf einen Schlag zu umgehen, greifen viele Unternehmen auf das praktische Mieten oder Leasen von Hardware zurück. Somit müssen sie nicht so viel Geld auf einmal für neues Equipment ausgeben und sind zum anderen flexibler, falls der Arbeitgeber beschließt, die Homeofficeregelung zurückzunehmen.

Wir bei der BPV Unternehmensgruppe bieten neben dem Verkauf von Hardware auch attraktive Leasingangebote an. Lassen Sie uns gemeinsam überlegen, welche Hardware-Ausstattung Sie für Ihre Mitarbeiter benötigen, denn die hängt ganz individuell vom Unternehmen und den Tätigkeiten der Mitarbeiter ab. Bei den meisten Unternehmen gehören zu einem klassischen Homeofficeplatz neben der Büroausstattung ein Notebook, Monitor, Maus, Tastatur, Headset, Webcam, Smartphone und gegebenenfalls ein Drucker.

Zu den Monitoren ist zu sagen, dass die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung empfiehlt, sich für längeres Arbeiten im Homeoffice einen separaten Bildschirm anzuschaffen. So ist der Arbeitnehmer nicht gezwungen, auf den kleinen Bildschirm des Laptops zu gucken.

LAN/WLAN und die Datensicherheit im Homeoffice

Um effizient in Ihrer Wohnung zu arbeiten, benötigen Sie neben der Hardware auch eine gute und sichere Internetverbindung. Viele Mitarbeiter brauchen zudem auch einen VPN-Zugang, um auf die Firmendaten zuzugreifen. Ein gutes WLAN ist hierfür Grundvoraussetzung, ansonsten können Sie auch ein LAN-Kabel verwenden, damit erhalten Sie die schnellste Internetgeschwindigkeit.

Mit unserem cloudbasierten Unified Endpoint Management können Sie Ihre Firmendaten von überall sicher abrufen. Wir von der BPV Unternehmensgruppe sind auf diesem Gebiet Spezialisten und versichern Ihnen den zuverlässigen und sicheren Datenaustausch. Wir sorgen somit für Freiheit und Effizienz an Ihrem mobilen Arbeitsplatz, egal wo der sich gerade befindet.

Wenn Ihr Unternehmen international tätig ist, haben wir für Sie unser schnelles, zuverlässiges und sicheres SD-WAN. Hiermit können Sie Ihr Unternehmensnetzwerk schnell, sicher und sogar günstiger weltweit vernetzen.

Rechtliches zum Thema Homeoffice

Vorneweg gesagt: Der Arbeitgeber darf den Arbeitnehmer weder zur Arbeit im Homeoffice zwingen, noch ist er verpflichtet, einen Telearbeitsplatz einzurichten. Wenn Sie die Homeoffice-Regelung inklusive Equipment mit Ihren Mitarbeitern ausgehandelt haben, sollten Sie dies idealerweise im Arbeitsvertrag regeln oder eine Zusatzklausel auferlegen. Durch schlüssiges Handeln, wie Arbeitsmaterial mit nach Hause zu nehmen oder von zu Hause aus zu arbeiten, kann der Arbeitnehmer sein Einverständnis für das Arbeiten von zu Hause auch ohne schriftliche Vereinbarung zeigen (Stichwort mobiles Arbeiten).

Wenn Ihr Mitarbeiter zur Ausübung seiner Tätigkeit einen Laptop oder PC und ein Telefon benötigt, dann müssen Sie als Arbeitgeber diese Geräte zur Verfügung stellen. Sollte Ihr Mitarbeiter mit dem privaten PC arbeiten oder mit seinem privaten Handy beruflich telefonieren, sollten Sie dies vorher mit ihm absprechen. Denn durch das Vermischen von privaten und beruflichen Daten wird schnell die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) missachtet, was kostspielig für Ihr Unternehmen werden kann. Die DSGVO regelt den Umgang von Unternehmen mit personenbezogenen Daten europaweit. Besser ist es, wenn Ihr Mitarbeiter den Firmenlaptop und das Firmenhandy mit nach Hause nehmen können, um hiermit zu arbeiten. So sind Sie als Unternehmer auf der sicheren Seite. Wenn das für Sie keine Option ist, lassen Sie uns über unser Mobile Device Management sprechen. Wir sind Spezialisten in Sachen Mobile Devices und Datensicherheit und bieten Ihnen eine Lösung, die sicherstellt, das Berufliches und Privates nicht vermischt werden. Lassen Sie uns über Ihre individuellen Wünsche sprechen!

* https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1140049/umfrage/corona-krise-homeoffice-nutzung-und-potenzial/