26. April 2021

Coronatestpflicht für Unternehmen

Unternehmen werden nun in die Pflicht genommen, ihren Mitarbeitern außerhalb des Homeoffice Coronatests anzubieten. Wie oft pro Woche muss der Test durchgeführt werden? Wer kommt für die Kosten auf? Müssen die Arbeitnehmer sich testen lassen? Ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Dokumentation der Tests vorzunehmen? Wir klären auf!

Ist der Coronatest in Unternehmen verpflichtend?

Seit dem 20. April 2021 gilt für alle Unternehmen, dass sie ihren Mitarbeitern außerhalb des Homeoffice regelmäßig Coronatests anbieten müssen. Dies sind neue Schutzmaßnahmen, um das Coronavirus einzudämmen. Die Änderung in der SARS-CoV-2-Arbeitschutzverordnung ermöglicht dabei Selbsttests sowie PCR-Tests und Schnelltest, bei denen geschultes Personal einen Abstrich nimmt. Die Testpflicht gilt zunächst bis Ende Juni.

Wie viele Testmöglichkeiten muss der Arbeitgeber anbieten?

Aufgrund der neuen SARS-CoV-2-Arbeitschutzverordnung galt zuerst, dass Mitarbeitern, die sich nicht im Homeoffice befinden, mindestens einmal pro Kalenderwoche ein Coronatest angeboten werden. Für Arbeitnehmer mit erhöhtem Infektionsrisiko sind laut Verordnung zwei Testangebote pro Woche ausdrücklich vorgeschrieben.

Seit dem 23. April 2021 ist jedoch die Bundesnotbremse in Kraft getreten. Diese besagt, dass unabhängig von der Inzidenz und eines erhöhten Infektionsrisikos die Unternehmen den Angestellten zwei Coronatest pro Woche bereitstellen müssen.

Was müssen Unternehmen bei der Umsetzung der Testangebote beachten?

Die Unternehmen sind verpflichtet zu dokumentieren, dass sie die Coronatests angeschafft haben und entsprechende Testkapazitäten anbieten. Eine Dokumentationspflicht, welche Mitarbeiter die Tests in Anspruch genommen haben, existiert jedoch nicht. Somit genügt es, dass der Arbeitgeber ausreichend Selbsttests für die Mitarbeiter am Arbeitsplatz zur Verfügung stellt oder ihnen nach Hause schickt.

Gibt es eine Testpflicht für Arbeitnehmer?

Nein, die Mitarbeiter sind nicht verpflichtet, sich testen zu lassen. Wenn sich ein Mitarbeiter einem freiwilligen Test unterzieht, muss er das Ergebnis dem Arbeitgeber nicht mitteilen und dieser darf es erst recht nicht kontrollieren. Eine Pflicht ist aus Datenschutzgründen rechtlich nicht umsetzbar. Die Bundesregierung hat jedoch dazu aufgerufen, die Testangebote der Arbeitgeber wahrzunehmen, damit die Coronapandemie weiter eingedämmt werden kann.

Wer muss für die Kosten der Tests aufkommen?

Die Kosten für die Coronatests müssen die Unternehmen selbst tragen. Nach Berechnungen der Bundesregierung kostet die Testpflicht den Arbeitgeber rund 130 Euro pro Beschäftigten bei einer wöchentlichen Testung bis Ende Juni. Betriebe, die durch die Ausgaben besonders belastet sind, können diese Kosten im Rahmen eines Antrags auf Überbrückungshilfe geltend machen.