3. November 2021

Entgeltumwandlung mit dem Mitarbeiter-PC-Programm

Mitarbeiterbindung wird immer wichtiger, während die Preise für Hardware steigen. Diese beiden Themen vereint die Entgeltumwandlung mit dem Mitarbeiter-PC-Programm. Eine Lösung von der sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer profitieren. Wie die Entgeltumwandlung funktioniert und was hinter dem Mitarbeiter-PC-Programm steckt, erfahren Sie in diesem Blogbeitrag.

Mitarbeiterarbeitervorteile sind für viele Unternehmen ein beliebtes Instrument im Personalmarketing. Dadurch werden Jobs für Bewerber attraktiver und die Mitarbeiterbindung gestärkt.

Entgeltumwandlung im Bereich der Altersabsicherung wird häufig als Zusatzleistung angeboten. Mit dem staatlich geförderten Mitarbeiter-PC-Programm ist die Entgeltumwandlung auch bei dem privaten Hardwareeinkauf eine Zahlungsmöglichkeit.

Was ist das Mitarbeiter-PC-Programm?

Im Rahmen der Initiative D21 ist 2006 das Mitarbeiter-PC-Programm (MPP) entstanden und wird von der Bundesregierung seitdem gefördert. §3 Nr.45 EStG gibt dabei die Bestimmungen für die steuerfreie Überlassung von betrieblichen Personal Computern und Telekommunikationsgeräten und deren private Nutzung vor.

So wird es möglich, dass Arbeitnehmer steuerfrei Hardware über ihren Arbeitgeber beziehen könnten und diese uneingeschränkt privat nutzen dürfen. Damit möchte die Bundesregierung die Digitalisierung vorantreiben und in privaten Haushalten Update-Impulse setzen, um den Technologiefortschritt zu etablieren.

Da es sich beim MPP allerdings um betriebliche Geräte handelt, sind Entertainment- oder Smart-Home-Geräte, wie zum Beispiel Spielekonsolen von dem Programm ausgeschlossen.

Was bedeutet Entgeltumwandlung?

Die Definition der Entgeltumwandlung ist, dass ein Teil des zu versteuernden Einkommens in einen Sachbezug umgewandelt wird. Mit Bezug auf das Mitarbeiter-PC-Programm bedeutet es, dass dem Mitarbeiter für das einbehaltene Gehalt durch den Arbeitgeber ein oder mehrere Hardwaregeräte für die private Nutzung überlassen werden.

Durch die steuerliche Förderung des MPPs lassen sich für den Mitarbeiter hohe Steuervorteile erzielen, indem dieser weniger Lohn- und Kirchensteuer sowie Sozialversicherungsbeiträge zahlt. Die Hardwaregeräte sind deshalb wesentlich günstiger als bei einem Direktkauf.

Bedeutung und Vorteile für Arbeitgeber

Die Kosten bereiten bei den Unternehmen häufig die meisten Bedenken, wenn es um die Entgeltumwandlung geht. Diese Sorgen lassen sich jedoch schnell nehmen, denn die Überlassung ist mit dem MPP bilanzneutral.

Vergünstigte Hardware für Mitarbeiter ist eine moderne Art der Zusatzleistung und kann die Mitarbeiterzufriedenheit positiv beeinflussen. Das hat zwei Hintergründe:

  • Smartphones, Tablets und Notebooks erhöhen weiter ihren Stellenwert in der Gesellschaft, weshalb die meisten diese Devices auch privat nutzen. Die Funktionen und Möglichkeiten sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken.
  • Qualitativ hochwertige Hardware wird immer teurer. Ein Smartphone für knapp 1.000 Euro ist keine Seltenheit mehr, sondern ein markenunabhängiger Durchschnittspreis. Jede Möglichkeit etwas an den Kosten für die private Hardware einzusparen wird deshalb wahrgenommen.

Die Zusatzleistung der Entgeltumwandlung mit dem MPP ist deshalb für die komplette Belegschaft interessant.

Bei der Beschaffung stehen dem Unternehmen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Genauso wie bei der betrieblichen Hardware stellt sich auch hier die Frage: Kaufen, Mieten oder Leasen? Denn hierzu gibt es von der Initiative keine Vorgaben. Das Leasingmodell ist für die Entgeltumwandlung empfehlenswert und wird auch in den meisten Fällen gewählt. Damit kann die Leasingrate direkt von dem Bruttogehalt des Mitarbeiters abgezogen werden und vereinfacht dadurch die Abwicklung.

Mit einem vertrauensvollen Partner an Ihrer Seite ist die Umsetzung der Entgeltumwandlung mit dem MPP schnell und unkompliziert möglich.

BPV – Ihr zukünftiger Partner im Bereich Entgeltumwandlung!

Die Entgeltumwandlung in Verbindung mit dem Mitarbeiter-PC-Programm birgt viele Vorteile für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer:

  • Bilanzneutral
  • Steuerlich unterstützt von der Bundesregierung
  • Erhöhung der Arbeitgeberattraktivität & Mitarbeitermotivation

Auch bei uns haben unsere Mitarbeiter einen hohen Stellenwert und sind unsere wichtigste Ressource. Deshalb freuen wir uns, von der BPV Unternehmensgruppe, darüber Ihnen schon bald in dem Bereich der Mitarbeiterbindung eine neue Dienstleistung anbieten zu können. Bleiben Sie gespannt!