10. August 2021

Gut zu wissen: Fragen und Antworten rund ums mobile Arbeiten

Es arbeiten mehr Beschäftigte denn je mobil – Treiber der Entwicklung war die Corona-Pandemie: Mobiles Arbeiten ist mehr als ein Trend, es ist die Zukunft. Doch wie definiert sich Remote Work? Welche rechtlichen Pflichten hat der Arbeitgeber? Darf der Arbeitnehmer immer arbeiten? Wer haftet bei Schäden? Darf der Arbeitgeber den mobilen Arbeitsplatz anordnen? Die Antworten finden Sie in unserem neuen Blogbeitrag.

Mobiles Arbeiten oder Remote Work ist für viele Arbeitnehmer der Inbegriff von Flexibilität. Auch Arbeitgeber profitieren: Es sind weniger Büroarbeitsplätze nötig, was eine Kostenersparnis bedeutet. Zudem sind die Mitarbeiter zufriedener – und somit in der Regel auch engagierter, bleiben dem Unternehmen länger treu und fallen seltener aus. Doch viele Unternehmen sind weiterhin skeptisch, da es viele Unsicherheiten und rechtliche Bedenken gibt.

Hier finden Sie Antworten auf die fünf wichtigsten Fragen zum Thema mobiles Arbeiten.

Definition: mobiles Arbeiten

1. Besteht ein Recht auf mobiles Arbeiten?

2. Welche rechtlichen Pflichten hat der Arbeitgeber, wenn er mobiles Arbeiten ermöglicht?

3. Darf der Arbeitnehmer immer arbeiten?

4. Wer haftet bei Bereitstellung von Hardware für Schäden?

5. Darf der Arbeitgeber den mobilen Arbeitsplatz anordnen?

Über das Rechtliche hinaus: Regeln Sie das mobile Arbeiten im Arbeitsvertrag

Definition: mobiles Arbeiten

Mobiles Arbeiten bedeutet, dass der Arbeitsplatz nicht klar definiert ist: Der Arbeitnehmer darf von überall aus arbeiten – dies kann das Café, der Flughafen oder das heimische Sofa sein. Der Arbeitnehmer verrichtet seine Arbeit also ortsunabhängig.

Telearbeit hingegen, auch Homeoffice genannt, beschreibt die Arbeit an einem fest eingerichteten Arbeitsplatz von zu Hause aus.

1. Besteht ein Recht auf mobiles Arbeiten?

Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich keinen Anspruch auf mobiles Arbeiten, wenn dies nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag geregelt ist. Ob der Arbeitgeber mobiles Arbeiten ermöglicht und in welchem Umfang, ist Verhandlungssache. Wer jedoch seine Attraktivität als Arbeitgeber steigern und somit im Kampf um die besten Fachkräfte die Nase vorn haben möchte, sollte seinen Mitarbeitern mobiles Arbeiten ermöglichen. Denn das räumlich flexible Arbeiten wird bei Arbeitnehmern immer beliebter. Unternehmen, die mobiles Arbeiten kategorisch ausschließen, laufen Gefahr, die besten Fachkräfte zu verlieren. Spätestens seit der Corona-Pandemie, in der ein Großteil der Büromitarbeiter mobil oder aus dem Homeoffice arbeiten musste, findet ein Umdenken in vielen Unternehmen statt. Mobiles Arbeiten wird immer mehr zur Selbstverständlichkeit.

Auch in der Politik bewegt sich etwas: Es gibt immer wieder neue Gesetzesentwürfe, die Arbeitnehmern ein Recht auf mobiles Arbeiten oder Homeoffice ermöglichen sollen – zumindest für eine bestimmte Anzahl an Tagen im Jahr. Noch ist allerdings kein entsprechendes Gesetz in Kraft getreten.

2. Welche rechtlichen Pflichten hat der Arbeitgeber, wenn er mobiles Arbeiten ermöglicht?

Bevor Sie sich als Arbeitgeber dafür entscheiden, Ihren Mitarbeitern das mobile Arbeiten zu ermöglichen, sollten Sie sich darüber informieren, welche Pflichten sich in diesem Zusammenhang ergeben.

Auf die folgenden Punkte sollten Arbeitgeber ein besonderes Augenmerk legen:

  • Übernahme der Kosten: Während der Arbeitgeber verpflichtet ist, den Homeoffice-Arbeitsplatz des Mitarbeiters vollständig auszustatten, inklusive der Büromöbel, ist das beim mobilen Arbeiten nicht der Fall. Darf der Mitarbeiter von überall aus arbeiten, besteht für den Arbeitgeber keine sogenannte Kostentragungspflicht, da kein fester Arbeitsplatz eingerichtet wird. Damit der Arbeitnehmer jedoch seiner Arbeit bestmöglich nachgehen kann, sollte das Unternehmen zumindest die technische Ausstattung wie Laptop und Smartphone bereitstellen.
  • Arbeitsschutz: Grundsätzlich hat der Arbeitgeber die Pflicht, eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen – also zu prüfen, ob und welche Sicherheits- und Gesundheitsgefahren sich für den Arbeitnehmer an seinem Arbeitsplatz ergeben könnten. Gibt es sichere Fluchtwege? Ist der Arbeitsplatz ergonomisch eingerichtet? Hat der Arbeitsplatz Tageslicht und eine ausreichende Belüftung? Da zeitliche und räumliche Flexibilität das mobile Arbeiten auszeichnen, ist es in der Praxis nicht möglich, diese Vorgaben entsprechend umzusetzen. Eine nicht zu hundert Prozent rechtssichere, aber praktikablere Lösung ist es, den Arbeitnehmer eine Checkliste unterschreiben zu lassen. Diese sollte alle wichtigen Punkte zum Arbeitsschutz enthalten
  • Datenschutz: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die sensiblen Firmendaten ausreichend geschützt sind – auch wenn der Mitarbeiter aus dem Café, der Bahn oder dem Hotelzimmer arbeitet. Zudem ist Vorsicht geboten, wenn Firmengeräte auch privat genutzt werden oder umgekehrt. Laut Datenschutzverordnung (DSGVO) müssen private und geschäftliche Daten strickt voneinander getrennt werden.
    Wir von der BPV Unternehmensgruppe kennen uns mit dem Thema Datenschutz bestens aus. Mit unserem Mobile Device Management helfen wir Ihnen, Privates von Geschäftlichem zu jeder Zeit zu trennen. Bitte sprechen Sie uns an!
  • Versicherung: In Sachen Unfallversicherung ist die Rechtslage unklar – vor allem beim mobilen Arbeiten. Bei einem Unfall im Homeoffice muss im Falle eines Unfalls genau geprüft werden, was der Mitarbeiter in der Situation tun wollte. Die Arbeit am Schreibtisch bei der Telearbeit sowie der Weg von zu Hause ins Unternehmen sind versichert und fallen unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Weg zur Toilette oder in die Küche zu Hause ist jedoch nicht versichert, weil es sich hier um ein sogenanntes eigenwirtschaftliches Interesse handelt. Wollte der Mitarbeiter jedoch grade neues Druckerpapier holen, handelt es sich hingegen um eine dienstliche Tätigkeit und somit um einen versicherten Arbeitsunfall. Die Abgrenzung ist im Einzelfall aber schwierig. Für Remote Work gibt es noch keine relevante Rechtsprechung – es muss abgewartet werden, ob und wie der mobile Arbeitsplatz versichert ist.

3. Darf der Arbeitnehmer immer arbeiten?

Auch beim mobilen Arbeiten gilt das Arbeitszeitgesetz. Arbeitnehmer dürfen nicht mehr als gesetzlich zulässig arbeiten. Das bedeutet im Normalfall, dass nicht mehr als 48 Stunden pro Woche gearbeitet werden darf, Ruhezeiten von mindestens 11 Stunden eingehalten werden müssen und ein Verbot von Sonn- und Feiertagsarbeit gilt.

Bezüglich permanenter Erreichbarkeit der Mitarbeiter gilt, dass der Arbeitgeber kein Recht hat, diese zu verlangen. Zeiten der Erreichbarkeit sollten im Vertrag oder in der Betriebsvereinbarung geregelt sein, so wie Kernarbeitszeiten. Außerhalb dieser Zeit ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet, ans Telefon zu gehen oder Mails zu bearbeiten.

4. Wer haftet bei Bereitstellung von Hardware für Schäden?

Bei Schäden, beispielsweise an der Hardware, gelten die allgemeinen Regeln des Arbeitsrechts. Üblicherweise stellt der Arbeitgeber die technische Ausstattung und somit ist sie sein Eigentum. Er kann den Arbeitnehmer haftbar machen, wenn dieser Schäden daran verursacht. Zu beachten sind die Grundsätze des sogenannten innerbetrieblichen Schadenausgleiches, wonach der Arbeitnehmer nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz voll haftet. Bei leichtester Fahrlässigkeit haftet er nicht, bei mittlerer anteilig. Die Abgrenzung der einzelnen Fahrlässigkeitsstufen ist jedoch im Einzelfall schwierig. Nutzt der Arbeitnehmer die Arbeitsmittel privat, haftet er unabhängig vom Grad der Fahrlässigkeit.

Mit unserem Lifecycle Asset Management profitieren Sie im Schadensfall von unserem 24-Stunden-Austausch-Service: Wir geben Ihr Ersatzgerät innerhalb eines Tages in den Versand, sodass Ihr Mitarbeiter schnellstmöglich wieder einsatzfähig ist.

5. Darf der Arbeitgeber den mobilen Arbeitsplatz anordnen?

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, jedem Mitarbeiter einen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Sie dürfen also nicht einfach Büroarbeitsplätze streichen und Ihren Beschäftigten das mobile Arbeiten anordnen. Soll Remote Work die einzige mögliche Form des Arbeitens sein, müssen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer darüber einig sein. Achten Sie auf eine eindeutige Regelung im Arbeitsvertrag.

Über das Rechtliche hinaus: Regeln Sie das mobile Arbeiten im Arbeitsvertrag

Mobiles Arbeiten bietet beiden Seiten Vorteile: Der Arbeitnehmer profitiert durch maximale Flexibilität, der Arbeitgeber spart Kosten für Büroräume. Beide profitieren im besten Fall von einer gesteigerten Mitarbeitermotivation und einem guten Verhältnis zueinander. Deshalb lohnt es sich, über die rechtlichen Aspekte hinaus Vereinbarungen im Arbeitsvertrag zu treffen, die mobiles Arbeiten im beidseitig gewünschten Umfang und zu vereinbarten Rahmenbedingungen erlauben.