19. May 2022

Mobil arbeiten aus dem Ausland

Arbeiten von Überall, das schließt auch das Ausland mit ein. Sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer sind sich in der Umsetzung jedoch häufig unsicher. Welche rechtlichen Vorgaben gibt es und wie lange darf vom Ausland aus gearbeitet werden? Diese Fragen und weitere wichtige Voraussetzungen, die es zu erfüllen gilt, erklären wir in diesem Beitrag.

Mobiles Arbeiten eröffnet einem unendlich viele Möglichkeiten. Nicht selten kommt der Gedanke auf, den Aufenthalt in einem anderen Land zu verlängern und eine Zeit lang von dort aus zu arbeiten. Abgesehen von der Organisation im Team durch unterschiedliche Zeitzonen oder der Sicherheit guten Netzempfang zu haben, gibt es häufig auch rechtliche Hürden.

Bevor ein Arbeitsort im Ausland für eine kurze Zeit angefragt oder genehmigt wird ist es wichtig sich mit allen gesetzlichen Vorschriften auseinanderzusetzen.

Große Unterschiede zwischen Ländern in und außerhalb der EU

Bevor es möglich ist sich genau mit den rechtlichen Bedingungen zu beschäftigen muss der Aufenthaltsort feststehen. Hier gibt es große Unterschiede zwischen EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern. Grundsätzlich ist es innerhalb der Europäischen Union ohne besondere Aufenthaltsgenehmigung oder Arbeitserlaubnis möglich mobil aus dem Ausland zu arbeiten.

Außerhalb dessen kann es jedoch anders aussehen. Die meisten Aufenthaltsanträge sind lediglich für touristische Zwecke, um gewerblich dort tätig zu sein, ist es in bestimmten Fällen nötig einen gesonderten Antrag zu stellen. Bei Ländern, die nicht zur EU gehören ist es deshalb wichtig sich genau mit den Bestimmungen zu beschäftigen.

Sozialversicherung, Krankenkasse und Steuern

Grundsätzlich ist jemand in dem Land sozialversicherungspflichtig in dem er seine Tätigkeit ausübt. Innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gilt jedoch die Regel, dass eine Person bis zu 24 Monaten von anderen Mitgliedsstaaten aus arbeiten kann, ohne dass sich seine Sozialversicherungspflicht ändert. Allerdings gilt das nur, wenn der Arbeitnehmer von dem Arbeitgeber entsandt wurde.

In Bezug auf die Krankenversicherung lassen sich innerhalb der EU ebenfalls Erleichterungen genießen. Denn durch die EHIC (Europäische Krankenversicherungskarte) haben gesetzlich Versicherte in der kompletten EU Anspruch auf die Leistungen der Krankenkasse.

Ein großes Fragezeichen kommt häufig ebenfalls bei der Zahlung der Einkommenssteuer auf. Dabei ist zu beachten, dass grundsätzlich die Regeln des Arbeitgeberlandes und des Aufenthaltslandes gelten. Besonders innerhalb der EU gibt es zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung allerdings ein Abkommen zwischen einigen Ländern. Die Einkommenssteuer wird dann in der Regel in dem Land fällig in dem der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Dabei wird der gewöhnliche Aufenthalt an der Dauer bemessen, sobald diese 183 Tage überschreitet ändert sich der gewöhnliche Aufenthalt.

Liegt der ausgewählte Arbeitsort außerhalb der EU, dann ist es möglich, dass es trotzdem ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den betroffenen Ländern gibt. Es besteht jedoch auch noch Hoffnung, wenn ein solches Abkommen nicht vorliegt, denn gegebenenfalls ist es dann möglich, dass die gezahlte Steuer trotzdem auf die deutsche Steuerbelastung angerechnet werden kann.

Datenschutzrecht beim mobilen Arbeiten im Ausland

Die Datenschutzgrundverordnung ist in jedem Unternehmen und in jeder Branche ein aktuelles Thema. Besonders in der digitalen Welt gibt es einige rechtliche Anforderungen, die beachtet werden müssen, um personenbezogene Daten angemessen zu schützen. Innerhalb der EU und des EWR gibt es keine Regelungen die zusätzlich beachtet werden müssen, wenn ein Arbeitnehmer aus dem Ausland arbeitet. Lediglich die Übertragungswege müssen sicher sein sobald personenbezogene Daten das interne Netzwerk verlassen.

Wenn mobil aus einem Land gearbeitet wird, welches sich außerhalb der EU befindet, dann muss vorher eigenständig geprüft werden ob das Datenschutzniveau vergleichbar ist.

Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag

Rechtlich gesehen ist es nicht unbedingt ausreichend, wenn im Arbeitsvertrag das mobile Arbeiten erlaubt wird. Zwar ist dem Arbeitnehmer unter diesen Bedingungen freigestellt von wo aus er arbeitet, allerdings beschränkt sich das in der Regel nur auf ein Land.

Eine Zusatzvereinbarung in der weitere Regelungen, wie der Zeitraum, Ort und sonstige wichtige Absprachen festgehalten werden ist empfehlenswert. Damit werden die Rahmenbedingungen geklärt und sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sind auf der sicheren Seite.

Zeitverschiebung, Organisation und Absprachen

Sind alle rechtlichen Voraussetzungen geklärt, steht trotzdem noch einige Vorbereitungen an. Kommunikation mit klaren Absprachen im Team sind für einen reibungslosen Ablauf sehr wichtig. Denn besonders bei größeren Entfernungen kann auch die Zeitverschiebung für Missverständnisse während der Arbeit führen. Bereiten Sie sich und Ihr Team also gut auf die Zeit, in der Sie mobil aus dem Ausland tätig sind, gut vor.

Mobil arbeiten aus den Ausland in Zukunft

Obwohl immer mehr Unternehmen sich für den mobilen Arbeitsplatz entscheiden, ist das deutsche Arbeitsrecht noch nicht gut auf das mobile Arbeiten im Ausland vorbereitet. Innerhalb der EU wurden bereits viele Vereinbarungen getroffen, die es Arbeitgebern und Arbeitnehmern erleichtern. Weiterhin gibt es bereits Pläne damit das Arbeiten aus dem Ausland noch unproblematischer abläuft.

Außerhalb der EU hingegen ist erstmal wenig Aussicht auf eine Vereinfachung, das liegt unter anderem daran, dass viele Abkommen zwischen einzelnen Ländern getroffen werden müssten. Bis der Traum vom mobilen Arbeiten aus einem weit entfernten Land unbürokratisch wahr wird, ist noch Geduld gefragt.